Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird ersatzlos aufgehoben. Dem Rekursgericht wird die neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme vom gebrauchten Nichtigkeitsgrund aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Das Erstgericht erließ antragsgemäß einen Wechselzahlungsauftrag, welcher der Beklagten am 22. 2. 2000 durch Hinterlegung zugestellt wurde. Sie erhob dagegen mit Postaufgabedatum 25. 2. 2000 Einwendungen, wobei sie an erster Stelle die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des angeruf…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs ist berechtigt. Richtet sich der Rekurs gegen einen Beschluss, mit dem über einen Sachantrag einer Partei oder über ein von ihr gestelltes Rechtsschutzbegehren entschieden wurde, entspricht er in seiner Funktion einem Rechtsmittel in der Hauptsache, sodass ergä…