Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil einschließlich der unangefochtenen und bestätigten Teile insgesamt lautet: Die vom Gemeinschuldner an die Beklagte geleisteten Zahlungen von 24.191 S (21. 8. 1997), 57.667 S (22…
Text Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Ferdinand R*****, der ein Elektroinstallationsunternehmen betrieb, wurde am 19. 2. 1998 das Konkursverfahren eröffnet. Die objektive Zahlungsunfähigkeit trat Anfang August 1997 ein. In den letzten 6 Monaten vor Konkurseröffnung zahlte der nunmehrige Gemei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig und teilweise auch berechtigt. Die Revision vertritt die Auffassung, dass die angefochtenen Zahlungen der Lohnabgaben gleich dem Arbeitslohn in einem Zug-um-Zugverhältnis zur geleisteten Arbeit der im gemeinschuldnerischen Un…