Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat der beklagten Partei die mit 6.086,40 S (darin 1.014,40 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit der Beklagten am 10. 10. 1994 einen Beherbergungsvertrag über einen Zeitraum von 30 Jahren. Er bezahlte die vereinbarten 114.450 S und erwarb damit "Urlaubspunkte", die ihn nach einem Punktesystem berechtigen, in den Clubhotels der Beklagten Zimmer, Stud…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die im Einklang mit der oberstgerichtlichen Judikatur (SZ 71/141; 2 Ob 199/00d) zum derzeitigen Zeitpunkt vom Berufungsgericht verneinte Aufgreifbarkeit einer Teilnichtigkeit des Beherbergungsvertrages wegen überlanger Vertragsdauer (§ 6 Abs 1 Z 1 …