RS0115345 – OGH Rechtssatz
RS0115345 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Kündigungsschutz an sich, geht durch den Erwerb eines Teils des gemieteten Grundstückes durch den Mieter nicht unter. Es fehlt jeder vernünftige Grund dafür, dass der Mieter durch den Kauf seine Rechtsstellung hinsichtlich der ursprünglich mitgemieteten aber später nicht unterworbenen Grundstücksfläche, welche mit der erworbenen Liegenschaft eine wirtschaftliche Einheit bildet, verschlechtern wollte.