RS0115335 – OGH Rechtssatz
RS0115335 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei Eintragung eines Vorkaufsrechts für eine Personenmehrheit (hier: fünf Personen) im Hauptbuch ist die Einsicht in die Urkundensammlung geboten.
RS0115335 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei Eintragung eines Vorkaufsrechts für eine Personenmehrheit (hier: fünf Personen) im Hauptbuch ist die Einsicht in die Urkundensammlung geboten.