JudikaturJustizRS0115154

RS0115154 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2010

Nimmt der Vorbehaltsverkäufer nach bestätigtem Ausgleich die auf die Kaufpreisrestforderung entfallende Ausgleichsquote entgegen, muss darin kein Verzicht auf Rückabwicklung liegen, wenn ein Geldanspruch auf Ersatzaussonderung geltend gemacht wurde, mit dem wegen Gleichartigkeit aufgerechnet werden kann.

Entscheidungen
2