Spruch Dem Rekurs der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Mit Beschlüssen vom 19. 12. 1995 wurde über das Vermögen der R. M***** KG, der nunmehr beklagten Partei, sowie deren persönlich haftenden Gesellschafterin, einer GmbH, das Konkursverfahren eröffnet und Dr. Christian Ransmayr zum Masseverwalter bestellt. Mit einem auf beide Konkurse Be…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zwar zulässig, aber nicht berechtigt. Die beklagte Partei bringt zusammengefasst vor, durch die Annahme der Zwangsausgleichsquote erlösche die Werklohnforderung; sie gelte als bezahlt. Dies sei auch sachgerecht, weil ansonsten ein Konku…