JudikaturJustizRS0115146

RS0115146 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2013

Die ausgliedernde Einbringung eines Unternehmens (Betriebes) ohne Entgelt ist kein gesellschaftsrechtlich normierter Umgründungstyp, wie dies etwa eine Umwandlung, Verschmelzung oder Abspaltung mit der Wirkung einer Gesamtrechtsnachfolge wäre. Umgründungen nach Art III UmgrStG erfolgen im Wege der Einzelrechtsnachfolge.

Entscheidungen
8