JudikaturJustizRS0115117

RS0115117 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Mai 2001

"Strafbare Handlungen" iSd § 112 zweiter Satz StGB sind (wie in jedem Fall der Verwendung dieses Begriffs im StGB) gerichtlich strafbare Handlungen (§ 17 StGB); demnach sind "strafbare Handlungen, die nur auf Verlangen eines Dritten verfolgt werden", alle Privatanklagedelikte (§ 2 Abs 2 erster Satz StPO), deren Klageberechtigter weder der Beleidiger noch der Beleidigte ist. Für eine Ausweitung des Begriffs "strafbare Handlung" auf nach anderen Bestimmungen (wie des Verwaltungsrechts oder Disziplinarrechts) sanktionierbares Verhalten besteht kein Raum.