Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden insoweit teilweise bestätigt und teilweise abgeändert, dass sie als Teilurteil zu lauten haben: "Die beklagten Parteien sind schuldig, den von ihrer Liegenschaft in ***** Wien, K*****gasse 10, ausgehenden Bewuchs des Ga…
Text Entscheidungsgründe: Die Liegenschaften der Kläger und jene der Beklagten, die an dem darauf errichteten Haus Wohnungseigentum erworben haben, grenzen unmittelbar aneinander. Das Haus der Beklagten wurde Mitte der 50er-Jahre errichtet und sofort nach Fertigstellung bezogen. Im Zuge der Hofgestaltu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig und im Sinne einer teilweisen Abänderung und teilweisen Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen berechtigt. Auf den von den Klägern nach Freistellung des Berufungsgerichtes gemäß § 473a ZPO eingebrachten Schriftsatz und die dort nachgetragene Mängel- u…