RS0114978 – OGH Rechtssatz
RS0114978 – OGH Rechtssatz
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Im Zusammenhang mit dem Immunitätsschutz für (ehemalige) Staatsoberhäupter wird von der internationalen Völkergemeinschaft immer mehr dann eine Begrenzung dieser Privilegierung gefordert und diese auch von Gerichten und Justizbehörden für unbeachtlich erklärt, wenn es um besonders qualifizierte Völkerrechtsbrüche (wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folterhandlungen, also Menschenrechtsverletzungen schlechthin) geht, die nicht zum amtlichen Handeln eines Staatsoberhauptes gezählt werden können und dürfen.