JudikaturJustizRS0114940

RS0114940 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2004

Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH hat vor der Anmeldung eines Gesellschafterwechsels die formelle und materielle Richtigkeit des Übertragungsaktes und seine Rechtswirksamkeit zu prüfen. Dem Geschäftsführer ist der Gesellschafterwechsel zumindest glaubhaft zu machen.

Entscheidungen
6