Spruch I. Aus Anlass der Revision werden die Urteile der Vorinstanzen und das ihnen vorangegangene Verfahren im Umfang des Begehrens, es werde festgestellt, dass der Anspruch der klagenden Partei auf Kinderbetreuungsgeld mit einem Tagsatz von 14,53 EUR für die Zeit von 1. März 2022 bis 28. März 2022 zu Rec…
Text Begründung: [1] Gegenstand des Verfahrens ist der Anspruch der Klägerin auf pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto im Zeitraum von 29. November 2019 bis 28. März 2022 für ihren am 29. November 2019 in der Slowakei geborenen Sohn S*. Die Klägerin ist slowakische Staatsbürgerin und lebt mit S* un…
Rechtliche Beurteilung [12] Die Revision ist zulässig, wobei aus ihrem Anlass eine den Vorinstanzen unterlaufene Nichtigkeit aufzugreifen ist. Im Übrigen ist die Revision auch berechtigt. I. Zur Nichtigkeit: [13] Aus Anlass der zulässigen Revision ist hinsichtlich des noch nicht rechtskräftig erledigten Teils des Fest…