RS0114915 – OGH Rechtssatz
RS0114915 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine "Verbandsempfehlung", die die Voraussetzungen des § 31 KartG nicht erfüllt, und auch kein Empfehlungskartell ist, bleibt ungeregelt und steht zur unbeschränkten Disposition der Interessierten.