RS0114914 – OGH Rechtssatz
RS0114914 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Aus der Entstehungsgeschichte dieser Bestimmung ergibt sich, dass der bisherige Wortlaut ("sonstige Organisationen") nur verdeutlicht, der Kreis der zur Herausgabe einer unverbindlichen Verbandsempfehlung berechtigten Stellen jedoch nicht eingeschränkt werden sollte.