Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden ersatzlos behoben.…
Text Begründung: Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (Oberste Schifffahrtsbehörde) übermittelte dem für die Registrierung von Seeschiffen zuständigen Bezirksgericht am 9. 12. 1998 den Bescheid vom 7. 12. 1998 über die bis 1. 1. 2004 befristete Zulassung des (nach dem Bescheidinhalt) im E…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und auch berechtigt. Seine Verspätung (der Rekurs wurde erst am 15. Tag nach der Zustellung bei Gericht überreicht) hindert eine sachliche Erledigung nicht (§ 11 Abs 2 AußStrG). I. Zu den im Seeregisterverfahren anzuwendenden Verfahrensvorschriften für das Rechtsmi…