RS0114895 – OGH Rechtssatz
RS0114895 – OGH Rechtssatz
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Die in § 37 SchiffsregisterO verlangte Urkundenvorlage ist nicht Formerfordernis des Eigentumserwerbs, wohl aber Voraussetzung für die Eintragung des erwerbenden Eigentümers des Seeschiffs im Register. Für die Ersteintragung ist die Einhaltung dieses Urkundenzwanges allerdings nicht Voraussetzung, es genügt die Glaubhaftmachung der für die Anmeldung erforderlichen Angaben.