Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, den beklagten Parteien die mit S 27.270,-- (darin enthalten S 4.545,-- Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung je zur Hälfte binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Den klagenden Parteien wurde auf Antrag der beklagten Parteien mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 8. 3. 1999, 5 Cg 11/99p-10, verboten, verschiedene - näher bezeichnete - Gebäudeteile eines Einkaufszentrums, für die keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Parteien ist zulässig, weil zur Frage der Wirkung der Erteilung der Baubewilligung bei einer Unterlassungsexekution zur Durchsetzung des Verbotes, Gebäudeteile, für die keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, Dritten zur Weiterbenützung zu überlassen, Rechtsprechung…