RS0114620 – OGH Rechtssatz
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Nach den Intentionen des Bundesgesetzgebers sollte der Besuch nicht von Privaten unterhaltener Krankenpflegeschulen kostenlos sein. Eine Rückersatzverpflichtung hinsichtlich der Ausbildungskosten ist jedenfalls dann nichtig, wenn der Ausgebildete nur an ein bestimmtes Bundesland gebunden werden soll, ohne dass mit ihm gleichzeitig ein Arbeitsvertrag (Arbeitsvorvertrag) abgeschlossen wird.