Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Privatstiftung ist schuldig, den Revisionsrekurswerbern die mit 3.759,25 EUR (davon 626,54 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Rechtsmittelver…
Text Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichts ist seit 31. 12. 2008 die von G***** K***** errichtete G***** K***** Privatstiftung, eine Privatstiftung auf den Todesfall, eingetragen. Der Stifter ist am 14. 7. 2007 verstorben. Die Stiftungsurkunde lautet in ihrer aktuellen Fassung vom 5. 7. 2005 auszugs…
Rechtliche Beurteilung Der ordentliche Revisionsrekurs der abberufenen Vorstandsmitglieder der Privatstiftung ist zulässig; er ist auch berechtigt. 1. Ein abberufenes Mitglied des Vorstands einer Privatstiftung ist im Verfahren zu seiner Löschung im Firmenbuch rechtsmittellegitimiert (6 Ob 195/10k JBl 2011, 321 [ Karollus…