Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, dem Zweitbeklagten die mit 1.440,72 EUR (darin 240,12 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die Beklagten sind jeweils schuldig, dem Kläger die mit jeweils 1.126,62 EUR (darin 187,7…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Söhne des am 4. 4. 1995 unter Hinterlassung eines Testaments verstorbenen Matthias B*****. In diesem Testament hat der Erblasser die beiden Beklagten als Erben eingesetzt. Den Kläger hat er enterbt und nur mit einem Wohnrecht bedacht. Die Streitteile gingen …
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind zulässig; sie sind aber nicht berechtigt. 1.1 Gemäß § 142 ABGB geht bei Tod eines Elternteils dessen gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber seinen Kindern „bis zum Wert der Verlassenschaft" auf seine Erben über. Die Verbindlichkeit geht zunächst auf den Nachlass und nach der Ein…