Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Kläger war ab 1. Juli 1972 bei der beklagten Gemeinde Vertragsbediensteter nach dem nöGVBG, zuletzt als Gemeindesekretär beschäftigt. Am 10. November 1995 wurde seine Entlassung ausgesprochen. Der Kläger begehrte die Feststellung, dass sein Dienstverhältnis weiterhin aufrecht sei …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist, soweit er sich gegen die Begründung des angefochtenen Beschlusses wendet, teilweise berechtigt. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichtes berührte das Verhalten des Klägers im Zusammenhang mit dem Ankauf der Grundstücke 414/1 und 414/2 KatGem L***** in erheblichem Umfang auch …