RS0114472 – OGH Rechtssatz
RS0114472 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Zession der Forderung an einen Mitschuldner, um diesem - zur Abwendung der eigenen Haftung - die Einbringung der Forderung bei dem im Innenverhältnis letztlich allein zur Abdeckung der Schuld verpflichteten anderen Mitschuldner zu ermöglichen, führt nicht zum Erlöschen der Forderung gegen den Zessionar.