Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.871,04 (darin enthalten S 811,84 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Mutter des Beklagten wurde vom 2. 3. 1993 bis zu ihrem Tod am 20. 9. 1993 in einem Pflegeheim der klagenden Partei betreut. Unter Berufung auf die Bestimmungen des Wiener Sozialhilfegesetzes (WSHG) begehrt die Klägerin mit ihrer am 7. 5. 1999 eingebrachten Klage vom Bekla…
Rechtliche Beurteilung Da der erkennende Senat die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, die damit bekämpften Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils hingegen für zutreffend erachtet, genügt es, auf deren Richtigkeit hinzuweisen und sie, bezugnehmend auf die Ausführungen der Revision, wie folgt zu ergänze…