RS0114421 – OGH Rechtssatz
RS0114421 – OGH Rechtssatz
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Eine Aufrechnung eines zufolge Anfechtung rückgebuchten Steuerguthabens mit inzwischen (bis zur Konkurseröffnung) aufgelaufenen Steuerschulden ist nach § 20 Abs 1 KO unzulässig. Von einem - in einem Verfahren gemäß § 216 BAO auszutragenden - Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf einem Abgabenkonto und einem damit verbundenen Eingriff in die Kompetenz der zuständigen Verwaltungsbehörde kann keine Rede sein.