JudikaturJustizRS0114405

RS0114405 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 2017

Das Rücktrittsrecht nach § 27 KSchG dient dazu, dem Konsumenten in einer spezifischen Vertragssituation allein schon wegen der mangelnden Bestimmtheit des Austauschverhältnisses und der Leistungen eine Auflösung des Vertrages zu ermöglichen.

Entscheidungen
2