RS0114404 – OGH Rechtssatz
RS0114404 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
§ 27 KSchG räumt dem Käufer bei Vorauszahlungskäufen, bei denen der Käufer den Kaufpreis in Teilbeträgen vorauszuzahlen hat, dann ein Rücktrittsrecht ein, wenn entweder die Ware bloß durch Erklärung der Vertragspartner bestimmbar (1. Fall) oder der Preis nicht nach den Preisverhältnissen zur Zeit der Vertragsschließung festgelegt ist (2. Fall). Dieses Rücktrittsrecht besteht bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages.