JudikaturJustizRS0114396

RS0114396 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2023

Eine Verletzung des § 214 Abs 3 FinStrG steht nicht unter der Nichtigkeitssanktion des § 281 Abs 1 Z 3 StPO; es wurde auch keine diesbezügliche Ergänzung der Strafprozessordnung durch das FinStrG (§ 218 FinStrG zu § 281 StPO) vorgenommen.

Entscheidungen
8