Spruch Die Akten werden dem Rekursgericht mit dem Auftrag übermittelt, die angefochtene Entscheidung durch einen Bewertungsausspruch gemäß § 526 Abs 3 iVm § 500 Abs 2 Z 1 ZPO zu ergänzen.…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass der Beklagten im Zusammenhang mit einem bestimmten Hochwasserereignis keine Ansprüche – aus welchem Rechtsgrund auch immer – zustehen. Sie erhob weiters ein ebenfalls auf Feststellung gerichtetes Eventualbegehren, nicht zum (Rück )Ersatz von E…
Rechtliche Beurteilung Ob der Oberste Gerichtshof zur Entscheidung über den ihm direkt vorgelegten „außerordentlichen“ Revisionsrekurs der Beklagten funktionell zuständig ist, kann noch nicht beurteilt werden: Gemäß § 526 Abs 3 iVm § 500 Abs 2 Z 1 ZPO hat das Rekursgericht bei einem nicht ausschließlich in einem Geldbetra…