JudikaturJustizRS0114360

RS0114360 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2023

Eine Verkehrssicherungspflicht entfällt, wenn sich jeder selbst schützen kann, weil die Gefahr leicht (= ohne genauere Betrachtung) erkennbar ist.

Entscheidungen
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