Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 15.255 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 2.542,50, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat vor einigen Jahren in ihrem Gemeindegebiet einen Radweg errichtet, der Teil des sogenannten Murradweges R2 ist. Über Veranlassung der hiezu befugten Organe der beklagten Partei brachten deren Dienstnehmer am 18. 3. 1999 im Bereich der nördlichen Gemeinde…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: Unstrittig ist, dass die beklagte Partei Halter des Radweges, auf dem es zum Unfall der Klägerin kam, ist. Gemäß § 1319a ABGB haftet der Straßenhalter für Schäden, die durch den mangelhaften Zustand eines Weges entstehen, sofern er oder einer seiner Leute den Mangel vorsätzlich …