Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 18.315, - (darin enthalten USt von S 3.052,50, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Tante der Beklagten befindet sich seit 4. 3. 1996 in stationärer Pflege in einem Pflegeheim der klagenden Partei. Mit Notariatsakt vom 16. 10. 1996 schenkte sie der Beklagten die ihr gehörenden Anteile an einer Liegenschaft, verbunden mit dem Nutzungsrecht an einer Wohnung,…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs 1 AnfO wird der Ablauf der Anfechtungsfrist für den Gläubiger einer vor diesem Ablauf fällig gewordenen, aber noch nicht vollstreckbaren Forderung bis zum Ende des 6. Monats seit dem Eintritt der Vollstreckbarkeit der Forderung gehemmt, wenn der Gläubiger, nachdem …