JudikaturJustizRS0114323

RS0114323 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2014

Die in § 8 Abs 4 AAB vorgesehene Verkürzung der subjektiven Verjährungsfrist auf sechs Monate ab Kenntnis vom Schaden zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Wirtschaftstreuhänder ist sachlich ausreichend gerechtfertigt und damit nicht als gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB anzusehen.

Entscheidungen
8