JudikaturJustizRS0114318

RS0114318 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 2016

Die Pflicht des OGH zur Wahrnehmung materieller Nichtigkeitsgründe gilt auch zugunsten eines Mitangeklagten, hinsichtlich dessen von keiner Seite Nichtigkeitsbeschwerde erhoben wurde.

Entscheidungen
7