Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Eintragung der Löschung der Gesellschaft bewilligt wird. Die Durchführung der Eintragung obliegt dem Erstgericht.…
Text Begründung: Die im Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt zu FN ***** eingetragene J***** GmbH mit dem Sitz in W***** wurde durch den Beschluss ihrer Gesellschafter in der außerordentlichen Generalversammlung vom 1. 9. 1999 aufgelöst. Zu Liquidatoren wurden Karin N***** und Mag. Christina K****…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Liquidatoren ist zulässig und berechtigt. Die hier relevanten Absätze des § 10 HGB, der im "Zweiten Abschnitt" des HGB ("Firmenbuch") enthalten ist, lauten nun: Abs 1: Die nach dem Dritten Buch dieses Gesetzes vorzunehmenden Veröffentlichungen sind im Amtsblatt zur Wiener …