JudikaturJustizRS0114212

RS0114212 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 2000

Kündigt der Gegner des Versicherungsnehmers den Händlervertrag vor Eintritt des Versicherungsbeginnes und enthält die Kündigung keinerlei Anbot, den Versicherungsnehmer als Vertragshändler nach endgültiger Beendigung des Vertrages den ihm analog § 24 HVertrG zustehenden Anspruch abzugelten, so erweist sich diese Kündigung als vertragswidrig und begründet einen Verstoß im Sinne des Art 3.2 ARB 1994. Damit ist der Versicherungsfall bereits vor Eintritt des Versicherungsbeginns eingetreten und muss aus diesem Grunde eine Deckungsverpflichtung der Versicherung verneint werden.