Spruch 1. Der außerordentliche Revisionsrekurs des Antragstellers wird zurückgewiesen. 2. Dem Revisionsrekurs der Drittantragsgegnerin wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Der Antragsteller und der Erstantragsgegner sind je zu 9/32, der Zweitantragsgegner zu 8/32 und die Mutter des Antragstellers, die Drittantragsgegnerin, zu 6/32 Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG B*****. Auf dieser befindet sich ein Wohnhaus mit einem kleinen Keller sowie einem…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist zwar dann nicht an die Bewertung des Rekursgerichtes gemäß § 13 Abs 2 AußStrG gebunden, wenn das Rekursgericht von den sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der §§ 54 Abs 2, 55 Abs 1 bis 3, 56 Abs 3, 57, 58 und 60 JN abgewichen ist. Für das Rechtsgestaltungsbegehren des A…