JudikaturJustizRS0114135

RS0114135 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 2014

Zur Beurteilung der Frage, ob ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat, was Voraussetzung für Maßnahmen nach den §§ 35, 52 KartG ist, ist vorerst der sachlich und räumlich relevante Markt zu ermitteln.

Entscheidungen
5