Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 19.080,-- (darin S 3.180,-- USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Eigentümerin bzw Miteigentümerin mehrerer Liegenschaften, und zwar unter anderem im Stadtgebiet von Wien in sehr guter Lage. Nach dem Tod ihres Gatten am 6. 5. 1989 beabsichtigte die Klägerin, in ein Pensionistenheim zu übersiedeln, und begann sowohl zahlreich…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Beklagten ist zwar zulässig, weil sich der Oberste Gerichtshof seit der - bei anderer Rechtslage - ergangenen Entscheidung SZ 16/92 mit vergleichbaren weit über den Einzelfall hinausreichenden Haftungsfragen nicht zu befassen hatte, es kommt ihr jedoch keine Berech…