JudikaturJustizRS0113977

RS0113977 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2020

Schadenersatzansprüche gegen einen Kaufmann gehören nur dann vor die Handelsgerichte, wenn sie aus der Erfüllung, Schlechterfüllung oder Nichterfüllung eines Handelsgeschäftes abgeleitet werden.

Entscheidungen
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