Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung wie folgt zu lauten hat: "Einstweilige Verfügung Zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs der Klägerin wird der Beklagten bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage erg…
Text Begründung: Die Hugo Boss AG mit Sitz in Deutschland ist Inhaberin der Wortmarken "HUGO BOSS", "BOSS HUGO BOSS" und "BOSS". Sie hat mit der Klägerin - einem Unternehmen, das Brillen erzeugt und vertreibt - am 28. 6./2. 7. 1996 einen Lizenzvertrag geschlossen, der auszugsweise wie folgt lautet: "1…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig, weil keine Rechtsprechung zur Frage besteht, ob eine die Klagebefugnis des Lizenznehmers begründende ausschließliche Lizenz vorliegt, wenn sich der Lizenzgeber vorbehält, das Markenrecht bei Eintritt…