RS0113784 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Invaliditätsentschädigung aus einer privaten Unfallversicherung ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage miteinzubeziehen und auf 3 Jahre aufzuteilen.
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Die Invaliditätsentschädigung aus einer privaten Unfallversicherung ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage miteinzubeziehen und auf 3 Jahre aufzuteilen.