Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben. Es werden das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch III., demgemäß auch im Strafausspruch, sowie das Adhäsionserkenntnis aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung a…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Rainer St***** der Verbrechen der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (I.), der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (II.) und (insoweit abweichend von der in der Hauptverhandlung ausgedehnten Anklage) des schweren …
Rechtliche Beurteilung Die auf § 281 Abs 1 Z 4, 5, 5a 8, 9 lit a und 10 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist teilweise im Recht. Unter dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 8 StPO macht der Beschwerdeführer geltend, die Staatsanwältin habe in der Hauptverhandlung die Anklage dahin ausgedehnt, Dr. Ra…