Spruch I. Die am 11. Februar 2000 beim Obersten Gerichtshof überreichte "Ergänzung zum ordentlichen Revisionsrekurs" wird zurückgewiesen. II. Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Rechtsmittelwerber haben die Kosten ihres erfolglosen Rekurses selbst zu tragen.…
Text Begründung: Am 10. September 1998 wurden 231/13800 (B-LNr 26) und 303/13800 (B-LNr 27) Anteile des Verpflichteten an einer Wiener Liegenschaft mit Haus in Wien 1 nach getrennter Ausbietung versteigert. Mit den 231/13800 Anteile ist nach dem Grundbuchsstand untrennbar Wohnungseigentum "an Geschäft …
Rechtliche Beurteilung Der angefochtene Beschluss wurde den Rekurswerbern am 12. Jänner 2000 zugestellt. Die Rekursfrist von 14 Tagen endete demnach am 26. Jänner 2000, 24 Uhr. Die Rechtsmittelwerber gaben ihren "ordentlichen Revisionsrekurs" am letzten Tag dieser Frist zur Post. Am 11. Februar 2000 überreichten sie noch…