JudikaturJustizRS0113323

RS0113323 – OGH, AUSL_EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2022

Der verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff wird weit verstanden und umfasst nach ständiger Rechtsprechung der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts jedes vermögenswerte Privatrecht, wozu auch konkrete vermögenswerte Interessen gehören.

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