Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.961,64 EUR (darin 326,94 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung „Österreich“, die Beklagte Medieninhaberin der Tageszeitung „Heute“. Die Parteien haben am 27. 3. 2009 im Verfahren zu 10 Cg 132/08d vor dem Erstgericht einen Vergleich abgeschlossen, dessen Punkt 1. lautet: „Die A***** GmbH verpflichtet…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil das Rekursgericht zu Unrecht ein Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin verneint hat; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. 1.1. Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers zu verneinen ist mag auch das Prozesshindernis…