JudikaturJustizRS0113315

RS0113315 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2011

Der Lizenznehmer ist klagebefugt, wenn ihm im Lizenzvertrag ein ausschließliches Gebrauchsrecht mit Wirkung gegen Dritte übertragen und nicht bloß der Gebrauch der Marke mit obligatorischer Wirkung gestattet wird.

Entscheidungen
6