Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Antragsgegner ist schuldig, dem Antragsteller binnen 14 Tagen die mit S 34,-- bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (Porto für die Revisionsrekursbeantwortung) zu ersetzen.…
Text Begründung: Im gegenständlichen Verfahren (die Überprüfung des Hauptmietzinses sowie des Entgelts nach § 25 MRG für eine teilweise möbliert vermietete Eigentumswohnung betreffend) ist in dritter Instanz nur mehr die Frage zu klären, ob der Antragsteller die Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung i…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. Vorweg ist zu bemerken, dass dem festgestellten Sachverhalt nicht eindeutig zu entnehmen ist, der verfahrensgegenständliche Mietvertrag unterliege - wie vom Antragsgegner behauptet - der R…