RS0113188 – OGH Rechtssatz
RS0113188 – OGH Rechtssatz
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Der Gläubiger hat gegen den Pfandbesteller, dem das Pfand bereits zurückgestellt wurde (wenn die Hypothek bereits gelöscht wurde) im Fall einer erfolgreichen Anfechtung der Zahlung des Hauptschuldners einen schuldrechtlichen Anspruch auf (neuerliche) Pfandbestellung, und zwar zumindest dann, wenn der Rang der Hypothek inzwischen nicht von dritter Seite in Anspruch genommen oder die Liegenschaft noch nicht mitveräußert wurde.