JudikaturJustizRS0113116

RS0113116 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. April 2021

Der Rechtsmittelausschluss gilt ebenso für Entscheidungen der zweiten Instanz über die Verfahrenshilfe, auch wenn diese funktionell als Prozessgericht bzw in erster Instanz tätig wurde.

Entscheidungen
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